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Neue Regelungen für den Sportbetrieb ab 20.09.2021

Neue Regelungen für den Sportbetrieb ab 20.09.2021 (Indoor)

 

Liebes Mitglied,

die neue Corona-Landesverordnung (Gültigkeit: ab 20.09.2021) sieht grundsätzlich die 3G Regel vor: genesen, geimpft oder getestet!

  • Geimpfte bringen bitte einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz mit (letzte erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen).
  • Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurück liegt.
  • Ansonsten ist ein Nachweis  über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich
  • Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre können alternativ eine Bescheinigung der Schule vorzeigen, aus der hervorgeht, dass die Testung verbindlich innerhalb des schulischen Schutzkonzeptes stattfindet. Ein Schülerausweis reicht nicht als Nachweis aus und ersetzt nicht die Bescheinigung der Schule. Das entsprechende Formular zur Vorlage in der Schule findet ihr hier:
  • Bescheinigung für minderjährige Schüler*innen
  • Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.
  • Formulare Selbstauskunft Herbstferien
  • Bei mehrfacher Sportausübung pro Woche empfehlen wir bei den Schüler*innen zusätzliche Testungen an den den kostenlosen Teststationen
  • Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres (bis zum 7. Geburtstag)
  • AUSNAHME: Beim Schwimmen im Campusbad bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (bis zum 5. Geburtstag)

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für den TSB Sportbetrieb -Indoor ab 20.09.2021: Hier

Empfehlung für den Umgang mit Erkältungskrankheiten: Empfehlung