Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Mehr erfahren

FAQ

Häufig gestellte Fragen FAQ

 

Hier findet Ihr Antworten zu Fragen, die uns auch beschäftigt haben. Falls ihr gerne etwas ergänzen möchtet, meldet euch.

 

  • Wie kann ich etwas anonym melden? Für alle Sportler und Vereinsmitglieder und Eltern hängen sichtbar und leicht zugänglich unsere Briefkästen bereit. Diese findet man unter anderem in den Sporthallen. Über die E-Mail Adresse kummerkasten@tsb-flensburg.de kann auch digital Kontakt aufgenommen werden. Diese werden auf Wunsch anonym behandelt

 

  • Wen kontaktiere ich für Unterstützung bei einem Gespräch?: Melde dich bei unseren Kinderschutzbeauftragten. Sie helfen dir für deine Situation, die für dich richtige, Unterstützung zu bekommen.

 

 

  • Wir beschäftigen uns im Verein mit Kinderschutz, heißt dies, wir haben ein Problem? Nein! Die präventive Beschäftigung mit Fragen des Kinderschutzes zeichnet einen gut aufgestellten und verantwortlichen Verein aus. Sie haben auch Brandmelder im Haus, obwohl es noch nicht gebrannt hat.

 

  • Warum brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis, wenn ich im Verein mit Kinder und Jugendlichen arbeiten möchte? Das Überprüfen des Führungszeugnisses ist ein wichtiger Bestandteil in unserem Schutzkonzept. Es wird damit sichergestellt, dass ein wegen sexualisierter Gewalt rechtskräftig Verurteilter als solcher erkannt wird.

 

  • Müssen wir jetzt jeden Körperkontakt zwischen Trainer und Spieler verbieten? Nein! Körperliche Kontakte zwischen Trainern und Kindern gehören zum Sport dazu und sind in bestimmten Situationen sogar erwünscht, z.B. beim Trösten oder Hilfestellungen. Es gibt keinen Grund, Trainer unter Generalverdacht zu stellen. Aber es braucht trotzdem unsere TSB Vereinsregeln, um klare Grenzen zu setzen.

 

  • Bin ich als Trainer noch sicher vor falschen Beschuldigungen? Ja! Wir möchten im Verein ein Ort der Offenheit und Aufmerksamkeit für unseren Sport haben. Dadurch fällt es den Mitgliedern leichter, sich über Gefühle zu äußern. Es gibt immer wieder die Befürchtung, dass Kinder und Jugendliche Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch als Mittel des Mobbings verwenden, um ihre Wünsche und Bedürfnisse durchzusetzen. Das kann kein Grund sein, das Thema sexualisierte Gewalt zu verschweigen. Unbegründete Äußerungen können schnell entkräftet werden, wenn alle respektvoll miteinander umgehen. Die TSB Verhaltensregeln unterstützen dich nicht in solche Situationen zu gelangen. Generell sind falsche Verdächtigungen eine Straftat gemäß § 164 StGB.

 

  • Spricht etwas gegen Übernachtungen der Sportler mit dem Trainer? Nein! Wenn die Mannschaft gemeinsam mit dem Trainer für einen Wettkampf oder als interne mannschaftsbildende Veranstaltung übernachtet, muss dieses Event von mindestens zwei Erwachsenen begleitet werden. Erwachsene und Kinder können den Abend gemeinsam verbringen aber übernachten in getrennten Räumen. Weiteres findet ihr in den TSB Verhaltensregeln (siehe Präventionskonzept).

 

  • Wo erfahre ich etwas über Anti-Doping? Auf der Homepage von der Nationalen Anti Doping Agentur NADA findest viele Informationen. https://www.nada.de/home

Möchtest du dich offiziell weiterbilden? Schau unter Fortbildungen nach.

 

 

  • Welche Formen von Gewalt gibt es? Man unterteilt in vier Gewaltformen.

Die Vernachlässigung: Sportler werden extremen Witterungsbedingungen, einem unnötigen Verletzungsrisiko ausgesetzt oder erhalten mangelnde Ausrüstung, Essen oder Flüssigkeitszufuhr.

Physische Gewalt: Dies ist körperliche Gewalt, die nicht unmittelbar im Vollzug deiner Sportart (z.B. Boxen) jedoch im Kontext Sport z.B. Umkleide stattfindet. Dies sind Misshandlungen, wie Schlagen, Schütteln, an den Haaren ziehen, Stoßen, Treten etc.

Psychische Gewalt: Von emotionaler Gewalt spricht man, wenn es durch einen gezielten Kontroll- und Machtgewinn zu Angriffen auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein der Betroffenen kommt. Dies geschieht durch Herabwürdigen, Beschimpfen, Verspotten, Bloßstellen, Drohen, Erpressen, Stalking und Mobbing. Dazu zählt gerade im Sport das Abverlangen von unrealistischen Leistungen oder „Unter-Druck-setzen“ von SportlerInnen.

Sexualisierte Gewalt: Sie wird als Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verstanden. Die Spannbreite der Handlungen reicht von unabsichtlichen subjektiven Grenzverletzungen (Sprüche, Blicke) über absichtliche Übergriffe bis zu strafrechtlich relevante Handlungen.

 

  • Wie erkenne ich, dass etwas nicht stimmt? Eindeutige körperliche oder psychische Anzeichen gibt es nicht. Es können folgende Verhaltensänderungen auftreten: Ängstlichkeit, Leistungsabfall, plötzliche Interesselosigkeit, passives Verhalten/Rückzugstendenzen, Stimmungsschwankungen/ emotionale Ausbrüche, sexualisiertes Verhalten, Gewalttätigkeit, Konzentrationsschwäche, Ruhelosigkeit, Nervosität, etc.

 

  • Wie gehen Täter vor? Etwa in 80-90% der Fälle sind Täter männlich. In etwa einem Viertel der Fälle sind die Täter selbst jünger als 18 Jahre (sog. Peer-Gewalt) Ein Täter geht gezielt vor, indem er langsam eine enge soziale Bindung und ein enges Vertrauensverhältnis aufbaut, so dass sich das Opfer nur schwer der Person entziehen kann. Er schenkt dem Kind besonders viel Aufmerksamkeit, sucht und schafft Situationen, in denen sie alleine sind oder geschützt kommunizieren können. Er gewährt Vorzugsbehandlungen und erlaubt dem Kind mehr als den anderen Sportlern. Er äußert gegenüber dem Kind seine ganz besondere Anerkennung. Das Kind erhält Geschenke und die Fähigkeiten werden besonders herausgehoben.

 

  • Was versteht man unter sexueller Gewalt mittels digitaler Medien? Sexueller Missbrauch mittels digitaler Medien kann ganz unterschiedlich stattfinden, zum Beispiel: Eine Person fotografiert oder filmt sexuelle Handlungen mit Kindern. Der Fachbegriff dafür ist Missbrauchsdarstellungen. Einige Menschen (und auch das Strafgesetzbuch) sagen dazu auch: Kinderpornografie. Das verharmlost jedoch die Schwere der Tat. / Eine Person verbreitet Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet. / Eine Person nutzt das Internet, um auf ein Kind einzuwirken. Das Ziel ist hierbei, das Kind sexuell zu missbrauchen (das nennt man Cybergrooming). / Eine Person verschickt im Internet sexuell freizügige Fotos oder Videos ohne Einverständnis der oder des Abgebildeten. Oder die Person droht an, die Bilder zu verschicken, und erpresst die betroffene Person damit. / Eine Person schickt Kindern gegen deren Willen pornografische Bilder oder Videos zu. Wichtig!!! Wenn ein Kind/Jugendlicher/Erwachsener Ihnen von solchen Bildern/Videos erzählt oder sogar zeigt, lassen sie diese nicht an sich oder jemanden anderen weiterleiten. Sie machen sich mit dem Besitz, Anfordern oder Weiterleiten strafbar. Wenden Sie sich an den Kinderschutzbeauftragten oder eine andere offizielle Stelle.

 

 

Weiterführende Literatur:

  • Kindesmissbrauch: Erkennen, Helfen, Vorbeugen (G. Deegener/ ISBN 978 3 407 85917 4)
  • Grenzen achten: Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen, ein Handbuch für die Praxis (U. Enders/ ISBN 978-3-462-30478-7)
  • Starke Spiele – Starke Kinder, Spielesammlung für das Kinder- und Jugendtraining (P. Bergmann, S. Bertram/ ISBN 978-3-89280-036-1)
  • Schau hin und sag was! – Das Spiel zur Prävention sexualisierter Belästigung und Gewalt https://www.dsvaktiv-shop.de/epages/es664660.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/es664660/Products/3048A0